Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Versammlungsrecht
Versammlungsrecht
Hier finden Sie Angaben zu persönlichen Ansprechpartnern sowie das Anmeldeformular zu einer Versammlung.

PP Aachen

 

Auf dem Gebiet der Städteregion Aachen ist das Polizeipräsidium Aachen die zuständige Versammlungsbehörde.

Grundsätzlich ist eine Versammlung unter freiem Himmel mindestens 48 Stunden vor der Einladung zur Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, die Versammlung möglichst frühzeitig anzuzeigen. So können Einzelheiten oder Unklarheiten über den Ablauf der Versammlung rechtzeitig im Vorfeld geklärt werden. Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, kann die Polizei Versammlungen im Hinblick auf Ort und Verlauf der Versammlung beschränken oder u. U. auflösen bzw. verbieten.

Auf der rechten Seite können Sie das PDF-Dokument „Formular Anzeige einer Versammlung“ herunterladen. Gerne können Sie dieses Formular nutzen, um Ihre Versammlung bei der Versammlungsbehörde anzuzeigen. Neben dem Postversand haben Sie die Möglichkeit, uns das Formular elektronisch zukommen lassen. Nutzen Sie in diesem Fall bitte unbedingt die Mailadresse poststelle.aachen [at] polizei.nrw.de, da nur so eine Bearbeitung außerhalb der regulären Geschäftszeiten gewährleistet werden kann!

 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110