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Waffenrecht und Formulare
Waffenrecht und Formulare
Hier finden Sie allgemeine Informationen, Angaben zu persönlichen Ansprechpartnern und Formulare zum Waffenrecht als Download.

Das Team der Waffenbehörde steht Ihnen in den Zeiten:

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 15:30 Uhr

telefonisch unter der Servicenummer 0241/9577-61125 zur Verfügung.
Außerhalb der o.g. Zeiten stehen Ihnen die Services der Waffenbehörde nach Terminabsprache, postalisch oder per E-Mail (waffenrecht.aachen [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]aachen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)) zur Verfügung.
 

Information der Waffenbehörde

  • Anzeige über den Besitz von Magazinen 
    Bei der Anzeige zum Besitz von Magazinen ist neben dem 
    - Formular: Magazine; Anzeige über den Besitz -TEIL 1-
    auch die zugehörige
    - Anlage: Magazine für Zentralfeuermunition; Anlage zur Anzeige -TEIL 2- 
    ausfüllen. Die beiden ausgefüllten und unterzeichneten Formulare, die Sie im nebenstehenden Downloadbereich herunterladen können, reichen Sie bitte zusammen bei der Waffenbehörde ein.

 

  • "Kleiner Waffenschein"
    Die Beantragung eines "kleinen Waffenscheines" ist ab sofort hier oder unter dem nebenstehendem Link (Online-Antrag) möglich. 

 

 

 

  • Zum 01.09.2020 treten weitere Änderungen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes in Kraft. Das aktuelle Waffengesetz mit Verwaltungsvorschriften kann auf den Seiten des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) eingesehen werden. Für die mit der 3. Änderung des Waffengesetzes in Kraft getretene neue Meldepflicht für bestimmte Magazine (§ 58 Abs 17 WaffG) / Anzeigepflicht von deaktivierten Schusswaffen (37d WaffG) (sogenannte „Dekowaffen“) stehen ab sofort im Downloadbereich entsprechende Antragsformulare / Meldeformulare bereit. Informationen dazu und zur Verwendung der NWR-ID können auf der Internetseite des Nationalen Waffenregisters eingesehen werden.

 

Fragen zum Thema Waffenrecht?

Das Waffenrecht gilt bundesweit. Die einheitlichen Regelungen sind auf der Landesseite der Polizei NRW eingestellt. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, steht Ihnen die sachbearbeitende Dienststelle des Polizeipräsidiums Aachen gerne zur Verfügung.

Sofern Sie einen Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis stellen möchten, finden Sie rechts entsprechende Antragsformulare, Vordrucke und Merkblätter.

Bitte beachten Sie angesichts der Einführung des Nationalen Waffenregisters (NWR) insbesondere das entsprechende Hinweisschreiben sowie die Hinweise zum Ausfüllen der Antragsformulare unter Berücksichtigung des xWaffe-Standards.

Weitergehende Informationen zum NWR und dem xWaffe-Standard finden Sie unter:

www.nationales-waffenregister.de und www.xwaffe.de

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