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Polizeikelle wird vor Polizist und Streifenwagen gehalten
Polizei NRW führt ergänzenden Test im Rahmen der Mindestgrößenregelung ein
Individuelle Leistungsfähigkeit wird besonders untersucht
Victor Ocansey, LAFP NRW

Bei der Polizei NRW gilt für die Einstellung in den Polizeidienst grundsätzlich eine Mindestkörpergröße von 1,63 m.

Wir freuen uns über zahlreiche Bewerbungen bei der Polizei NRW. Wir tun alles, um auch zukünftig so viele geeignete Bewerberinnen und Bewerber wie möglich zu gewinnen. In diesem Rahmen hat das LAFP NRW die individuelle Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Bewerberinnen und Bewerber im Kontext der Mindestgrößenregelung fortentwickelt.

Bewerbenden, die eine Körpergröße unter 1,63 m aufweisen, soll zukünftig die Möglichkeit gegeben werden, im Rahmen eines individuellen Tests den Nachweis zu erbringen, dass ihre geringere Körpergröße nicht zu einer Beschränkung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt. Dieses Testverfahren wird mit der Sporthochschule Köln nach wissenschaftlichen Standards entwickelt.

Mit einem erfolgreich absolvierten, sportwissenschaftlichen Test, der mit Blick auf eine vollumfängliche und sachgerechte polizeiliche Aufgabenwahrnehmung die dafür notwendigen physischen Anforderungen überprüft und sicherstellt, erhalten nun auch Bewerberinnen und Bewerber unter 1,63 m Körpergröße Zugang zum regulären mehrstufigen Auswahlverfahren für die Einstellung in die Polizei NRW.

Mit dem Test stellen Bewerberinnen und Bewerber unter Beweis, dass sie trotz einer Unterschreitung der Mindestkörpergröße fähig sind, den außergewöhnlichen physischen Anforderungen des Polizeidienstes gerecht zu werden.

„Wir führen ein neues sportwissenschaftliches Testverfahren ein und ermöglichen Bewerberinnen und Bewerbern unterhalb der Mindestkörpergröße damit einen Zugang in die NRW-Polizei. So tragen wir auch den hohen körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen an Polizistinnen und Polizisten im täglichen Einsatz weiter Rechnung“, so der Minister des Innern NRW Herbert Reul.

Die geforderte Mindestkörpergröße von 1,63 m ist kein „Bauchgefühl“, sondern das fundierte Ergebnis der Summe aller aktuellen Erhebungen, Argumente und wissenschaftlicher Feststellungen. Polizistinnen und Polizisten müssen sich gerade im Ernstfall auf die Kompetenzen ihrer Kolleginnen und Kollegen verlassen können. Daher ist eine entsprechende Physis ein unverzichtbarer Beitrag zu mehr Schutz, Sicherheit und Gesundheit unserer Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110