Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Erstattung einer Strafanzeige
Erstattung einer Strafanzeige wegen eines Sexualdelikts
Was mache ich, wenn ich eine Anzeige erstatten will? Welchen Opferschutz gibt es für mich?

 

  • Grundsätzlich ist eine Strafanzeige an keine Form gebunden. 
  • Sie können zu jederzeit, an jeder Polizeiwache in Deutschland, Strafanzeige erstatten.
    • Zunächst werden Ihre Daten erhoben und der von Ihnen erzählte Sachverhalt wird kurz niedergeschrieben. Es erfolgt durch die Fachdienststelle später eine ausführliche Vernehmung oder Anhörung.
    • Sie haben im HSK auch die Möglichkeit, die Strafanzeige während der Geschäftszeit direkt bei der Fachdienststelle zu erstatten.
  • In dringenden Fällen rufen Sie den Notruf der Polizei an: 110!
  • Bei Sexualdelikten, die länger als drei Tage zurück liegen und bei denen Ihnen keine akute Gefahr droht, können Sie sich auch für eine Online-Strafanzeige entscheiden.
    • Geben Sie im Sachverhalt wenn möglich, die genaue Handlung des Täters an.
    • Die Online-Anzeige wird an die zuständige Fachdienststelle übermittelt, die mit Ihnen in Kontakt tritt.

Das zuständige Fachkommissariat für Sexualdelikte ist im Hochsauerlandkreis das Kriminalkommissariat 1 unter Leitung von EKHK Stentenbach.

Am Rautenschemm 2-4, 58721 Meschede; Telefon: 0291 9020-4100.

 

Besonderheiten bei Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen

Das zuständige Fachkommissariat für diese Sexualdelikte ist das Kriminalkommissariat 12 im Polizeipräsidium Dortmund unter der Leitung von EKHK Meyer.

Markgrafenstraße 102, 44139 Dortmund ; Telefon: 02311320

Aufgrund der räumlichen Nähe werden die ersten Maßnahmen in dringenden Sachverhalten zunächst unterstützend durch die Kriminalpolizei des HSK bearbeitet. Hier erfolgt auch die Anzeigenaufnahme.

 

Ablauf

  • Anzeigenaufnahme
  • Erste Vernehmungen und Anhörungen
  • Spurensicherung / Beweissicherung: -am Tatort, -an der Kleidung, -am Körper durch Fachärzte im Krankenhaus
  • Ggf. weitere Vernehmungen und Anhörungen
  • Informationen zu Beratungsstellen / Hilfeorganisationen / Opferschutz

 

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen

  • Weiterleitung des Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft
  • Staatsanwaltschaft entscheidet über eine Anklageerhebung
  • Bei Anklageerhebung kommt es zu einer Gerichtsverhandlung

 

Möglichkeiten der anonymisierten Spurensicherung im HSK

Sie sind noch nicht in der Lage eine Strafanzeige zu erstatten? Sie wissen nicht, ob Sie überhaupt eine Strafanzeige erstatten wollen?

Auch ohne Strafanzeige haben Sie die Möglichkeit, medizinische Soforthilfe bei erlebter sexueller Gewalt zu erfahren! So können Sie in Ruhe überlegen, ohne das vielleicht wichtige Beweismittel verloren gehen!

In folgenden Krankenhäusern im HSK können sie Spuren sexueller Gewalt anonym sichern lassen:

Klinikum Arnsberg                               Städtisches Krankenhaus

Karolinen-Hospital                               Maria-Hilf

Stolte Ley 5                                               Am Schönschede 1

59759 Arnsberg                                     59929 Brilon

02932 9520                                             02961 7800

 

Opferrechte

  • Sie müssen ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei nicht alleine durchstehen!
  • Lassen Sie sich bei Bedarf von einer vertrauten Person, einer Person einer Beratungsstelle oder eines Anwalts begleiten. Diese können während der Vernehmung draußen warten oder still beisitzen.
  • Als Opfer einer schweren Sexualstraftat kann Ihnen das Gericht auf Antrag einen Rechtsanwalt als Beistand bestellen, für dessen Tätigkeit der Staat zahlt.
  • Sollten die Kosten nicht von der Staatskasse gezahlt werden, können Sie Prozesskostenhilfe gem. § 397a StPO beantragen.
  • Beim Weißen Ring, Hilfe für Kriminalitätsopfer, können Sie sich ein kostenloses Erstgespräch bei einem Rechtsanwalt einholen.
  • Erkundigen Sie sich über Ihre Rechte zur Nebenklage.
  • Eventuell kann ein Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt werden.

Opferschutzbeauftragter der Polizei im Hochsauerlandkreis:

KHK Milhoff, 0291 90877-20, Am Rautenschemm 2-4, 58721 Meschede

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110