#denkenstattsenden - Clip 2/5

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des BundesVideo#denkenstattsenden - Clip 2/500:26

Teilen und Besitzen kinderpornografischen Inhalts ist strafbar.

Transkription

Eines der großen Probleme bei der Verbreitung von Kinderpornografie ist, dass Kinder- und Jugendliche oftmals selbst solches Material verbreiten. Unwissentlich, dass es sich um die Darstellung von echter sexueller Gewalt handelt. Macht Euch klar: Auch das Teilen und Besitzen solcher Inhalte ist eine Straftat! Deswegen erst denken, dann senden. #denkenstattsenden


www.denkenstattsenden.de

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110