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Änderung Waffenrecht
Zuständigkeiten im Waffenrecht
Aktuelles zum Waffenrecht
Am dem 1. August 2022 ändern sich routinemäßig die Zuständigkeiten im Waffenrecht

Zur Korruptionsprävention werden die Zuständigkeiten im Waffenrecht in regelmäßigen Abständen neu verteilt. Ab dem 01.08.2022 werden in der Sachbearbeitung der Waffenbesitzkarten und des Europäischen Feuerwaffenpasses folgende Mitarbeiter*innen für Sie tätig sein:

A-G: Frau Hupperich H-L: Frau Bollig M-R + Vereine: Frau Gräfrath S-Z: Herr Etter

An den gewohnten Erreichbarkeiten ändert sich für Sie nichts, die Durchwahlen bleiben den bisherigen Buchstaben zugeordnet. (A-G: -2153, H-L: -2154, M-R: -2155, S-Z: -2156).

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