Zugangsberechtigung zum Polizeistudium in NRW erweitert

Zugangsberechtigung Studium
Zugangsberechtigung zum Polizeistudium in NRW erweitert
Der Zugang zum Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW wurde analog zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung erweitert.
Frank Plum, PP Aachen

Voraussetzung für eine Bewerbung zum Studium waren bisher das Abitur, die volle Fachhochschulreife oder ein Meisterbrief.

Ab sofort ist eine Bewerbung auch unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Eine abgeschlossene, mindestens zweijährige, Berufsausbildung in einem  anerkannten Lehrberuf
  • mit anschließender, ununterbrochener Tätigkeit in diesem Beruf von wenigstens drei Jahren.

Alle weiteren Informationen erfahren Sie bei Ihrem Personalwerber Thomas Lühring unter der Servicenummer 0241/ 9577 – 62222.

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PHK Thomas Lühring

PP Aachen

Personalwerbung
Telefon: 0241 9577-62223

E-Mail: Thomas.Luehring [at] Polizei.NRW.de (Thomas[dot]Luehring[at]Polizei[dot]NRW[dot]de)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110