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Verkehrsunfallstatistik 2021
Verkehrsunfallstatistik 2021
Die Verkehrsunfallstatistik 2021 wurde am Montag, den 14.03.2022, im Rahmen einer Pressekonferenz durch den Behördenleiter, Landrat Mario Löhr, den Abteilungsleiter Polizei, Leitender Polizeidirektor Torsten Juds, und den Leiter der Direktion Verkehr, Polizeioberrat Stephan Werning, vorgestellt.

Hinter uns liegt ein weiteres Jahr, das deutlich unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stand. Auch wenn der sogenannte „Harte Lockdown“ des Jahres 2020 einmalig war, galten bis Mai 2021 die Einschränkungen des sogenannten „2. Lockdown“, der ebenfalls deutliche Auswirkungen auf das Mobilitätsgeschehen im gesamten Land hatte. Viele Menschen arbeiteten teilweise oder ausschließlich aus dem „Home-Office“ heraus, wodurch sich die Anzahl der Verkehrsbewegungen reduzierte.

Trotzdem lässt sich feststellen, dass sich die Verkehrsströme auf den Straßen wieder normalisieren und wir uns der pre-pandemischen Phase annähern.
Die Verkehrsstatistik der KPB Unna des Jahres 2021 weist dementsprechend Licht und Schatten auf. Einerseits reduzierte sich die Zahl der Verkehrsunfälle und die Zahl der Schwerverletzten zum Teil deutlich. Mit 128 Schwerverletzen wurde beispielsweise ein erfreulicher Tiefstand erreicht.

Andererseits starben tragischerweise im vergangenen Jahr acht Menschen im Zuständigkeitsbereich an den Folgen eines Verkehrsunfall - sechs mehr als im Jahr 2020! Dies ist Auftrag und Ansporn zugleich, um unseren Beitrag dafür zu leisten, dass sich die Zahl der Verunglückten - insbesondere der tödlich Verunglückten - (weiter) reduziert.

Dabei liegt die Verantwortung für die Sicherheit im Straßenverkehr zu allererst in den Händen der Verkehrsteilnehmenden. Durch das eigene, umsichtige Verhalten kann jede/jeder massiv Einfluss darauf nehmen, dass Verkehrsunfälle vermieden werden. Hierbei werden wir im Rahmen unser Verkehrssicherheitsarbeit unterstützen - durch präventive Aktionen, aber auch durch konsequente Verkehrsüberwachung. In beide Bereiche wurde in den vergangenen Jahren viel investiert, damit wir unseren professionellen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.

Denn eines zeigt die Statistik auch: Im Vergleich zum Landesschnitt ist die Teilnahme am Straßenverkehr in der KPB Unna verhältnismäßig sicher.

 

Verkehrsunfallstatistik 2021 der KPB Unna - Kurz und kompakt:

 

  • Gesamtunfallzahl um 279 gesunken (2020: 7.504 / 2021: 7.225)
  • Anzahl der Unfälle mit Personenschaden von 719 auf 702 um 17 gesunken
  • Anzahl der Verunglückten von 872 auf 874 um 2 gestiegen 
  • Anzahl der Leichtverletzten von 734 auf 738 um 4 gestiegen 
  • Anzahl der Schwerverletzten von 136 auf 128 um 8 gesunken
  • Anzahl der Verkehrstoten von 2 auf 8 um 6 gestiegen
     
Begriffsbestimmungen

Aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen (*1) wird über Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen Personen getötet oder verletzt oder Sachschäden verursacht worden sind, eine Statistik geführt. Nicht berücksichtigt hierbei sind Verkehrsunfälle, an denen ausschließlich Fußgänger (auch Skater) beteiligt waren, Unfallgeschehen, die der Polizei nicht bekannt wurden sowie Unfälle, die nicht im öffentlichen Verkehrsraum stattfanden.
Die Ergebnisse der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik bilden eine wesentliche Basis für die Erkenntnisse über das Unfallgeschehen und dessen Entwicklung. Konkret liefert die Statistik Daten zur Anzahl der Unfälle, der Beteiligten, Verunglückten sowie zu den Unfallursachen und der Schwere der Unfallfolgen. Damit ermöglicht sie die Erstellung eines Unfalllagebildes und somit die Beurteilung der örtlichen Unfalllage. Nachfolgend erfolgt eine Erläuterung zu häufig in diesem Zusammenhang verwendeten Begrifflichkeiten:

*1: „Gesetz über die Statistik der Straßenverkehrsunfälle” vom 15. Juni 1990, „Erstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes” vom 23. November 1994, „Verordnung zur näheren Bestimmung des schwerwiegenden Unfalls mit Sachschaden im Sinne des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes“ vom 21. Dezember 1994

Unfallhäufigkeitszahl (UHZ)

Die UHZ beschreibt das Risiko, an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, und ergibt sich aus dem Produkt der Unfallanzahl und der Zahl 100.000 geteilt durch die Einwohnerzahl.

Unfallursachen

Die Unfallursachen werden von den aufnehmenden Polizeibeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Einschätzung erfasst. Es wird unterschieden zwischen allgemeinen Ursachen, die auf äußere Gegebenheiten zurückzuführen sind (z. B. Straßenglätte, Nebel), sowie personenbezogenem Fehlverhalten (u. a. Vorfahrtsmissachtung, nicht angepasste Geschwindigkeit). Bei ungünstigen äußeren Gegebenheiten werden jedoch hohe Anforderungen an das Verhalten der Verkehrsteilnehmer gestellt, sodass sehr häufig eine Korrelation beider Faktoren bei der Verursachung von Verkehrsunfällen festgestellt wird.
Je Unfall können bis zu acht Unfallursachen angegeben werden, darunter zwei allgemeine Ursachen und je drei personenbezogene Ursachen.

Verunglückte

Zu den Verunglückten zählen Personen (auch Mitfahrende), die bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet wurden. Dabei wird nochmals differenziert zwischen:
• Getötete - Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben.
• Schwerverletzte - Personen, die unmittelbar zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und länger als 24 Stunden dort verbleiben.
• Leichtverletzte - alle übrigen Verletzten

Verunglücktenhäufigkeitszahl (VHZ)

Die VHZ beschreibt das Risiko, bei einem Verkehrsunfall getötet oder verletzt zu werden. Hierzu wird die Zahl der Verunglückten mit 100.000 multipliziert und dann durch die Einwohnerzahl geteilt.

Jahreskarten (Unfallhäufungsstellen)

Die Jahreskarten dienen der Darstellung von Unfallhäufungsstellen. Man unterscheidet:
• 1-Jahreskarte (1 JK) = Drei Verkehrsunfälle mit der gleichen Unfallursache (Abbiegen, Überholen,...) in einem Jahr führen zur Abbildung der Unfallörtlichkeit als Unfallhäufungsstelle.
• 3-Jahreskarte „Radfahrende/ zu Fuß gehende“ (3 JK RF) = Fünf Verkehrsunfälle an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können.
• 3-Jahreskarte „Schwerer Personenschaden“ (3 JK SP) = Fünf Verkehrsunfälle mit schwerem Personenschaden (Kat. 1 und 2) an einer Örtlichkeit in drei Jahren, wobei unterschiedliche Ursachen vorliegen können.

Zu den Statistiken der vergangenen Jahre

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