Polizeinotruf in dringenden Fällen: 110

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Geldbörse wird entwendet.
Tipps und Hinweise
der Polizei im Falle eines Taschendiebstahls
In Notfällen wenden Sie sich über den Notruf 110 an die Polizei.
KPB WAF PÖA

Immer wieder werden Bürgerinnen und Bürger bei Einkäufen in Supermärkten oder Geschäften bestohlen. Dabei erbeuteten der oder die Täter überwiegend Portemonnaies, die in Rucksäcken, Handtaschen oder Jackentaschen aufbewahrt wurden. In einigen Fällen hingen die Taschen an Rollatoren oder standen in Einkaufswagen. Häufig stellten die Bestohlenen den Diebstahl erst fest, wenn sie in einem Geschäft bezahlen wollten oder wieder Zuhause waren. In nur wenigen Fällen gibt es vage Täterhinweise. Die Täterinnen und Täter nutzen für den Diebstahl Gedränge, unübersichtliche Situationen oder die Ablenkung der Geschädigten. Leider gehen die Bestohlenen oft zur sorglos mit der Aufbewahrung ihrer Portemonnaies um.

Damit Sie nicht Opfer eines Taschendiebstahls werden, sollten Sie folgendes beachten:

  • Rechnen Sie vor allem in Menschenmengen damit, dass Diebe Sie ablenken wollen, um Sie zu bestehlen. Bleiben Sie misstrauisch, wenn Sie von Unbekannten angesprochen werden - mit welchem Anliegen auch immer.
  • Tragen Sie Wertsachen und Dokumente nicht in der Handtasche bei sich, sondern verteilen Sie sie in verschlossenen Innentaschen Ihrer Oberbekleidung. Empfehlenswert sind auch Brustbeutel, Gürtelinnentaschen oder Geldgürtel.
  • Tragen Sie Ihre Hand- oder Umhängetasche stets verschlossen unter dem Arm geklemmt und mit dem Verschluss zum Körper. In Geschäften, Fußgängerzonen oder ähnlich belebten Bereichen sollten Sie auch Ruck-säcke immer verschlossen unter dem Arm tragen.
  • Verwahren Sie Wertgegenstände wie Geldbörse, Mobiltelefon und Schlüssel nicht in der Einkaufstasche, dem Einkaufskorb oder Einkaufswagen und legen Sie Ihr Portemonnaie an der Kasse nicht aus der Hand.
  • Führen Sie nur so viel an Bargeld mit, wie Sie brauchen.
  • Notieren Sie sich die Daten Ihrer Geldkarten (Kontonummer und Bankleitzahl) und die Geräte-Nummer (IMEI) ihres Handys. Nehmen Sie die Notizen niemals mit, sondern bewahren Sie sie sicher Zuhause auf.
  • Notieren Sie niemals die vierstelligen PIN-Codes von Debit- oder Kreditkarten sowie Mobiltelefonen, sondern lernen Sie diese auswendig.

Tipps und Hinweise der Polizei im Falle eines Taschendiebstahls:  

  • Erstatten Sie immer eine Strafanzeige, auch wenn es nur zu einem versuchten Diebstahl gekommen ist.
  • Die Polizei wird Ihre entwendeten Kredit- bzw. Bankkarten für das elektronische Lastschriftsystem sperren lassen.
  • Sperren Sie zusätzlich entwendete Kredit- bzw. Bankkarte und Mobiltelefone unverzüglich über die einheitliche Sperr-Notruf-Nummer 116 116.
  • Informieren Sie zusätzlich und unverzüglich Ihr Geldinstitut.
  • Sperren Sie die SIM-Karte Ihres Mobiltelefons sofort bei Ihrem Netzbetreiber. Das gilt auch für Prepaid-Karten.
  • Melden Sie den Diebstahl von Ausweisen, Führerschein etc. unverzüglich den zuständigen Ämtern.

In Notfällen wenden Sie sich über den Notruf 110 an die Polizei.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110