Das Jugendalter geht einher mit einer Phase der Identitätsfindung. Damit eng verbunden ist das Austesten von Grenzen oder auch eine tendenziell höhere Bereitschaft zu riskantem oder sozial abweichendem Verhalten.
Für viele Jugendliche und Heranwachsende bleibt das Probieren von manchen illegalen Drogen episodenhaft und führt zu keinen tief greifenden und problematischen Veränderungen ihrer Persönlichkeit. Leider schließen eine Reihe von Jugendlichen und Heranwachsenden ihre Drogenkontakte allerdings nicht mit der Probierphase ab.
Ob sich daraus im Einzelfall eine Drogenabhängigkeit ergibt, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab.
Eltern:
„Hoffentlich passiert das meinem Kind nicht!”
„Was kann ich als Bezugsperson tun?“
Kinder: …. Kennen u./o verstehen häufig die Gesetzeslage in Deutschland nicht…
…. Leben im Moment setzen sich häufig nicht mit den Folgen ihres Verhaltens auseinander
….schätzen die mit Konsum verbundenen Gefahren oft falsch ein…
Lehrer: …. Sind dem Spagat zwischen Vertrauensperson und Konsequenz beim Durchgreifen ausgesetzt….
Als Bezugsperson von Kindern und Jugendlichen ist es daher umso wichtiger, über die Sucht und Drogenproblematik informiert und sensibilisiert zu sein.
Wir sind keine Suchtberatungsstelle!
Wir bieten
- Schulische Aufklärungsarbeit
- Informationsveranstaltungen für Gruppen (Elternabende, Lehrerkonferenzen u.a.)
- Multiplikatorenschulungen
mit dem Inhalt
- legale / Illegale Substanzen
- aktuelle Situation und Trends
- Informationen zum gesetzlichen Jugendschutz mit rechtlichen Aspekten der Drogenkriminalität
- Stoff- und Rechtskunde aus polizeilicher Sicht
- nicht nur….strafrechtliche Konsequenzen
- Bereitstellung von Informationsmaterial
Die Polizei Aachen….
-beteiligt sich für Schüler der Klasse 8 (9) im suchtpräventiven Kooperationskonzept „Check-it!“, welches federführend von der Suchthilfe Aachen (Caritas Verband) angeboten wird
-führt im Rahmen von Projekttagen an Schulen im Kreis Aachen Info Veranstaltungen zur Suchtprävention durch
-Stellt im Rahmen von „MOVE“ (Fortbildungsangebot der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung) rechtliche Aspekte zur Thematik Drogen vor
-Ist in diversen Präventionsgremien in Stadt und Kreis Aachen vertreten
Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwangs (§163 StPO) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss!
Rat und Hilfe:
Diese Stellen beraten kostenlos und arbeiten nicht mit der Polizei zusammen - den Betroffenen droht dort also keine Strafverfolgung.
- Suchthilfe (Stadt) Aachen, Hermannstraße 14, 52062 Aachen, Tel.: 0241/41356128
- Fachstelle für Suchtvorbeugung in der StädteRegion ,Bergrather Straße 51-53
52249 Eschweiler, Tel.: 02403/883050
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Tel.: 0221/89 920
Webseite: www.bzga.de- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) Tel.: 02381/90150
Webseite: www.dhs.de
- Stiftung für Prävention
Webseite: www.ginko-stiftung.de
Ihre Ansprechpartnerin bei der Polizei Aachen:
KHK`in Vera Vanderheiden
Telefon: 0241 9577-34413
E-Mail: Vera.Vanderheiden [at] polizei.nrw.de