Opfer im Sinne des polizeilichen Opferschutzes ist jeder, der durch eine Tat oder ein Ereignis unmittelbar oder mittelbar geschädigt wurde – sei es körperlich, seelisch und/oder materiell.
Polizeilicher Opferschutz bedeutet, im polizeilichen Handeln die Bedürfnisse der Opfer zu berücksichtigen und die betroffene Person vor weiteren Schädigungen zu bewahren. Opferschutz und Opferhilfe gehören daher zu den Aufgaben einer jeden Polizeibeamtin und eines jeden Polizeibeamten.
Jede Kreispolizeibehörde verfügt über besonders geschulte Polizeibeamtinnen und –beamte - den Opferschutzbeauftragte.
Diese haben die Aufgabe, auf lokaler und regionaler Ebene Netzwerke des Opferschutzes und der Opferhilfe auf- und auszubauen.
Sie stehen als Anlaufstelle für allgemeine und spezielle Fragen zum Opferschutz, zur Opferhilfe und zur Opferbetreuung zur Verfügung.
Sie leisten Aufklärung und bieten Informationen über:
- die Rechte von Verletzten und Geschädigten im Ermittlungs- und Strafverfahren
- die Möglichkeiten der Opferentschädigung
- Hilfsangebote des Weissen Ringes, der örtlichen Traumaambulanzen und Beratungsstelle