An dieser Stelle werden Aufforderungen zur Abholung von Dokumenten des Polizeipräsidiums Oberhausen veröffentlicht. Dokumente gelten als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Diese sogenannte öffentliche Bekanntmachung ist gemäß § 10 LZG NRW zulässig.