Messer - Eine trügerische Sicherheit

Messer
Messer - Eine trügerische Sicherheit
Einige Menschen glauben, dass das Mitführen einer Waffe, wie etwa eines Messers oder Pfeffersprays, ihre Sicherheit erhöht. Doch diese Annahme ist ein Trugschluss!

Warum Sie darauf verzichten sollten, ein Messer mitzuführen

 

  • Waffen bieten eine falsche Sicherheit und können dazu führen, dass man größere Risiken eingeht.
  • Der Besitz von Waffen kann dazu führen, dass alternative, sicherere Verhaltensweisen vernachlässigt werden.
  • Es besteht die Gefahr, dass einem die Waffe entwendet und gegen einen selbst eingesetzt wird.
  • Waffen können Situationen eskalieren und zu noch mehr Gewalt führen.
  • Helfer und die Polizei haben Schwierigkeiten, in einer gefährlichen Situation zu erkennen, wer der Täter und wer das Opfer ist.
  • Der Einsatz von Messern kann schnell zu lebensgefährlichen Verletzungen führen und schwerwiegende strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Schreckschusswaffen sind oft kaum von echten Waffen zu unterscheiden und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Polizei echte Schusswaffen einsetzt.

Die Polizei rät daher dringend davon ab, Waffen jeglicher Art mit sich zu führen – auch nicht zur Selbstverteidigung.

 

Tipps für ein sicheres Verhalten im öffentlichen Raum 

 

Mit den folgenden Hinweisen können Sie Ihr Sicherheitsgefühl in der Öffentlichkeit stärken:

  • Achten Sie bewusst auf Ihre Umgebung und vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl, das Sie instinktiv vor potenziellen Gefahren warnt.
  • Halten Sie Abstand zu bedrohlichen Situationen und entfernen Sie sich so früh wie möglich. Suchen Sie sichere Orte auf, zum Beispiel indem Sie die Straßenseite wechseln oder in Geschäfte, Kioske oder Restaurants gehen.
  • Sprechen Sie eine provozierende Person mit „Sie“ an. Dies zeigt den Außenstehenden, dass es sich nicht um einen privaten Konflikt handelt.
  • Vermeiden Sie es, sich auf verbale Auseinandersetzungen oder körperliche Konfrontationen einzulassen.
  • Wenden Sie sich direkt an unbeteiligte Personen, indem Sie sie konkret ansprechen („Hallo, Sie mit der grünen Jacke…“). Schildern Sie die Situation und fordern Sie Unterstützung.

In einer Notsituation rufen Sie die Polizei unter der Nummer 110 an und erstatten Sie Strafanzeige.

Rechtliches

§ 42a I Nr.3 WaffG verbietet das Führen von Messern mit einer einhändig feststellbaren Klinge, auch als Einhandmesser bezeichnet. Feststehende Messer sind verboten, wenn die Länge ihrer Klinge 12 Zentimeter überschreitet. § 42a II WaffG regelt die Ausnahmen zu diesem Verbot. 

Eine solche Ausnahme liegt vor bei: Theateraufführungen, sowie bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen.

Weitere Informationen finden Sie im Waffenkalender 2024 des Innenministeriums NRW. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110