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Jugendkriminalität
Jugendkriminalität im Blick
In einer eigenen Ermittlungsgruppe zur Jugendkriminalität bündelt und verstärkt die Polizei Mönchengladbach die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung. Zur Ermittlungsgruppe gehören erfahrene Jugendsachbearbeiter.

Die Zahl der straffälligen Jugendlichen ist in Mönchengladbach nicht gestiegen, die Anzahl der Delikte ist sogar geringer geworden.

Dennoch sagt Oberbürgermeister Felix Heinrichs:

In der Bevölkerung ist der Eindruck entstanden, man könne sich in manchen Bereichen der Stadt nicht mehr sicher bewegen. Ursache ist auch das Verhalten einer Gruppe von Jugendlichen, die aggressiv auftritt, regelmäßig Straftaten begeht, Gleichaltrige ‚abzieht‘, in Prügeleien verwickelt ist und sich scheinbar an keine Regeln hält. Dies dürfen wir nicht einfach hinnehmen.

Das Jugendamt, das Ordnungsamt und die Polizei arbeiten beim Thema Jugendkriminalität eng zusammen und gehen gemeinsam gegen jugendliche Intensivtäter vor.

 

Wie reagiert die Polizei auf die jüngsten Ereignisse?

Auch wenn die Polizei nicht jede Straftat verhindern kann: Das Polizeipräsidium Mönchengladbach nimmt die Sorgen der Bevölkerung genauso ernst wie die Verwaltungsführung. Deshalb setzt sie einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte in den kriminalitätsbelasteten Räumen. Dazu gehören das Bahnhofsumfeld, die Altstadt, die Rheydter Innenstadt und der Bereich Hans-Jonas-Park / Minto / Hindenburgstraße.

In diesen Bereichen wurde die polizeiliche Präsenz mit uniformierten und zivilen Kräften erhöht. Ziel der Polizei ist es, die Straftaten von Jugendlichen weiter zu senken, und den Heranwachsenden deutliche Grenzen zu setzen. Dazu wurden erste Platzverweise und Bereichsbetretungsverbote ausgesprochen und Zwangsgelder angedroht. Die Polizei hat die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung unter Einbindung erfahrener Jugendsachbearbeiter in einer Ermittlungsgruppe konzentriert und intensiviert.

Dazu Polizeipräsident Mathis Wiesselmann:

Diese Ermittlungsgruppe übernimmt die personenbezogene Sachbearbeitung aller Delikte von Mitgliedern der Jugendgruppe. Sie ist angehalten, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und da wo angezeigt auch Haftbefehle bei der Justiz anzuregen.

Die Polizei betont aber auch: Die Inhaftierung von auffälligen Jugendlichen zur Vorbeugung von Straftaten ist gesetzlich nicht möglich. Gleichwohl ist es der Polizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft gelungen, sechs Jugendliche aus der Problemgruppe zu inhaftieren, bei denen keine positive Prognose mehr möglich war. Solche Maßnahmen werden in regelmäßigen Fallkonferenzen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe und Jugendamt vorbereitet.

Mehr Informationen zur Zusammenarbeit gibt es auf der Internetseite der Stadt Mönchengladbach.

 

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