Drogen- und Suchtprävention

Sucht und Drogen
Drogen- und Suchtprävention
Hinweise, Informationen und Hintergründe
PP Aachen

Drogen- und Suchtprävention

Polizeiliche Kriminalprävention ist als Teil der Gefahrenabwehr gemäß § 1 Abs. 1 PolG NRW neben der Strafverfolgung und dem Opferschutz integraler Bestandteil des polizeilichen Auftrags und somit eine polizeiliche Kernaufgabe.

Die Polizei leistet hiermit einen wichtigen Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Kriminalprävention. Vorrangiges Ziel ist die Suchtprävention und infolge dessen die Reduzierung von Straftaten, die mit Drogenkonsum im Zusammenhang stehen.
Letztendlich wirken Präventionsmaßnahmen der Polizei und anderen Suchthilfeeinrichtungen einem sozialschädlichen Verhalten von suchtgefährdeten Menschen und potenziell tatbereiten Personen entgegen.
Die polizeiliche Suchtprävention ist in ein pädagogisches Gesamtkonzept der Suchthilfeeinrichtungen und Schulen einzubetten.

Erläuterungen zur Entstehung von Sucht und daraus resultierenden Folgen 

In der Pubertät / Adoleszenz finden zahlreiche körperliche, psychische und vor allem auch gehirnspezifische Veränderungen statt. Gleichzeitig ist sie auch eine Zeit der Neugier, der Risikobereitschaft und der Rebellion.
Jugendliche / junge Erwachsene sind auf der Suche nach neuen Erfahrungen, grenzen sich von der Welt der Erwachsenen ab und rebellieren häufig gegen etablierte Regeln. Es ist die Zeit des Experimentierens und der Suche nach neuen Gefühlen und Erfahrungen.

Warnungen vor langfristigen Gesundheitsrisiken werden oft nicht ernst genommen. Kommen Jugendliche / junge Erwachsene mit schädlichen Substanzen in Kontakt, werden sie oft von deren euphorisierenden, stimulierenden oder beruhigenden Wirkungen in Versuchung geführt.

Der einmalige Konsum einer solchen Droge führt nicht notwendigerweise zur Sucht. Allerdings ist Drogenkonsum im jungen Alter ein negativer Faktor. Das Risiko der Entstehung einer Sucht ist signifikant erhöht, wenn früh mit dem Konsum von Drogen begonnen wird.

Süchte sind Erkrankungen des Gehirns, die durch die Abhängigkeit von einer Substanz oder von einer Aktivität mit negativen Folgen definiert sind. 
Die am weitesten verbreiteten Suchtmittel sind Tabak und Alkohol. Danach folgen Cannabis und mit großem Abstand Opiate (Heroin, Morphium), Kokain, Amphetamine und synthetische Drogen.

Zu den Aktivitäten, die zu einer Sucht führen können, zählen zum Beispiel auch Glücksspiel, Videospiele, zwanghaftes Einkaufen oder unbeaufsichtigte bzw. schlecht regulierte sportliche Aktivitäten.

Durch den (regelmäßigen) Konsum kommt es u.a. zum Verlust der Selbstkontrolle und zu Beeinträchtigungen des schulischen Leistungsvermögens, obwohl den jungen Menschen i.d.R. die bestehenden Risiken bekannt sind.
Wenn die Jugendlichen / jungen Erwachsenen dann feststellen, dass sie sich verändert haben, sich plötzlich mit Problemen in der Schule, im Elternhaus und im Freundeskreis konfrontiert sehen und im Zuge dessen bereits abhängig geworden sind oder sich auf dem Weg dahin befinden, kommen sie häufig ohne professionelle Hilfe, Rat und Unterstützung nicht mehr aus dieser Situation heraus.

Beratung und Unterstützung in Stadt und Städteregion Aachen

Der erste Schritt sollte immer der Kontakt zu einer Suchtberatungsstelle sein. Die Stadt Aachen und die Städteregion Aachen bieten professionelle, vertrauensvolle Hilfe, Rat und Unterstützung (Fachstelle für Suchtprävention der Caritas bei der Stadt AC, Suchthilfe der Diakonie in Alsdorf und auch bei der Stadt Eschweiler) für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Eltern sowie Betreuungs- und Erziehungsberechtigte an.

Nimm bzw. nehmen Sie das Heft des Handelns in die Hand und greifen Sie auf die Kompetenz sowie Unterstützung der Suchthilfeeinrichtungen zurück. 

Die Drogen- und Suchtprävention des Polizeipräsidiums Aachen bietet : 

  • schulische Aufklärungsarbeit / Projekte in Schulklassen
  • Elternabende
  • Teilnahme an speziellen Aktionen der Jugendhilfeinrichtungen
  • Begleitung und polizeilicher Input bei Veranstaltungen unterschiedlicher Träger, z.B. der Fachstelle für Suchtprävention Aachen (Caritas), der Suchthilfe der Diakonie Alsdorf und der Fachstelle für Suchtvorbeugung der StädteRegion in Eschweiler
  • Unterstützung bei der Entwicklung, Konzeption und Durchführung eigener Projekte der Schulen oder anderer Einrichtungen, u.a. mit dem Methoden-Tool „Grüner Koffer“

Zu den Themen:

  • legale und illegale Substanzen
  • aktuelle Situation und Trends
  • Suchtentstehung und -ursachen
  • Stoff- und Rechtskunde aus polizeilicher Sicht
  • strafrechtliche Konsequenzen, 

um folgende Ziele zu erreichen:

  • Genussfähigkeit
  • Selbstbewusstsein
  • Konfliktfähigkeit
  • Kreativität
  • Beziehungsfähigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Unrechtsbewusstsein

Wir sind Ansprechpartner für alle am Erziehungsprozess beteiligten Personen, insbesondere Eltern, Erziehungsberechtigte, Lehrer/innen, Erzieher/innen, Betreuer/innen, Ausbilder/innen, Multiplikator/innen und andere Interessierte.

Wir sind keine Suchtberatungsstelle!

Jugendschutz – Informationen für Eltern, Gewerbetreibende und Veranstalter

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche stärken und schützen, indem es u. a. den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu gesundheits-gefährdenden Produkten, wie alkoholhaltige Getränke und Tabakwaren regelt.

Das Jugendschutzgesetz sowie Regelungen zur Abgabe von Alkohol und Tabakwaren finden Sie hier:

https://www.jugendschutz-aktiv.de/de/gesetzestext

 

Bitte bedenken Sie vor Ihrer Anfrage, dass die Polizei aufgrund des Strafverfolgungszwangs (§ 163 Strafprozessordnung) bei dem Verdacht einer konkreten Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten muss!

Ansprechpartner:

Frank Hendricks
Tel.: 0241/9577-34421
E-Mail: frank01.hendricks [at] polizei.nrw.de (frank01[dot]hendricks[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110