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Europol
Cyber-Grooming
Präventionshinweise für Eltern, Kinder und Jugendliche
LKA NRW
Was ist Cyber-Grooming?

Cyber-Grooming ist die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als gleichaltrig aus, um so zunächst das Vertrauen der arglosen Minderjährigen zu gewinnen und im weiteren Verlauf zu manipulieren. Sie verfolgen damit meistens das Ziel, sich auch in der „realen“ Welt mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen. Oft können die Täter die Minderjährigen vorher dazu überreden, ihnen freizügige Selbstporträts zuzusenden. Diese werden dann in erpresserischer Weise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen.


Das Video einer EUROPOL-Kampagne zum Phänomen Cyber-Grooming https://vimeo.com/219109969/31cc1c2414 zeigt eindrucksvoll, wie Täter über das Internet und per Smartphone gezielt auf Minderjährige einwirken, um diese zu Liveaufnahmen mit sexuellen Inhalten oder zur Erstellung und zum Versand kinder- und jugendpornografischer Bild- und Videodateien zu bewegen. Hintergrund sind oft sexuelle oder / und finanzielle Interessen.

Cyber-Grooming ist eine Straftat - Rechtliche Einordnung

Im Januar 2015 sind einige Neuerungen im Sexualstrafrecht in Kraft getreten. Im Wesentlichen wurde eine EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung umgesetzt. Wenn eine Kontaktaufnahme im Netz zum Ziel hat, eine minderjährige Person real zu treffen und sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen, dann ist das möglicherweise eine strafbare Vorbereitungshandlung. In diesen Fällen spricht die Justiz vom sexuellen Missbrauch von Kindern.
In den Fällen, bei denen sich die Handlungen des Täters nicht gegen Kinder richten, sprechen wir von Erpressung- und/oder Nötigung.

Die Opfer verlieren die Kontrolle

Einmal auf diese Weise hergestelltes sexualisiertes Bild- oder Videomaterial bleibt weiter im Umlauf. Es wird in der Regel getauscht, an Dritte weitergegeben oder auf andere Weise verbreitet. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Neue und unbekannte Aufnahmen ermöglichen den Tätern oft, an weiteres, wenig verbreitetes kinder- und jugendpornografisches Material zu gelangen.

Was ist zu tun, wenn man auf diese Art „angemacht“ wird?
  • Das Gespräch mit einer Vertrauensperson ist wichtig. Dies können zum Beispiel Freunde/Freundinnen, eine Lehrkraft oder die Eltern sein.
  • Für Kinder und Jugendliche gilt: “Triff dich nie allein mit einem dir nicht persönlich bekannten Chatpartner - auch nicht aus Neugier.“
  • Erwachsene sollten solche Treffen ebenfalls vermeiden oder zumindest auf ein Treffen in der Öffentlichkeit bestehen.
  • Bilder, insbesondere freizügige Bilder, nie an unbekannte Personen, die man nur aus der virtuellen Welt kennt, versenden.


Ihre Polizei ist immer ansprechbar. Erstatten Sie Strafanzeige oder suchen Sie das Beratungsgespräch bei Ihrer Polizei vor Ort.

Wie können Eltern zur Verhinderung der Straftat beitragen?
  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Problematik und achten Sie darauf, dass Ihre Kinder in Chats und sozialen Netzwerken keine persönlichen Angaben wie Adresse und Telefonnummer machen.
  • Wirken Sie darauf hin, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit ihren Fotos und Videos umgehen und nicht alles posten, insbesondere keine Aufnahmen aus dem intimen Lebensbereich.
  • Eltern und Pädagogen sind gefragt, sich mit dem Internet auseinanderzusetzen und sich gemeinsam mit den Kindern über mögliche Gefahren, aber auch den Nutzen des Internets auszutauschen. 
  • Besprechen Sie mit Ihren Kindern den Unterschied zwischen einem „Freund“ im realen Leben und einem „Freund“ in der virtuellen Welt. 
  • Helfen Sie Ihren Kindern bei den Einstellungen für die Privatsphäre in sozialen Netzwerken, um private Informationen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und nur einem engen Personenkreis sichtbar zu machen. 
Bild
REK Bild Cybergrooming Folge Schülerinnen und Schüler
Audio file
Podcast-Episode

Cybergrooming Folge für Schülerinnen und Schüler

In dieser Episode beantwortet Martina Rautenberg der 11-jährigen Anna alle Fragen zum Thema Cybergrooming.

Du bist sicherlich auch, wie viele andere Kinder und Jugendliche, im Internet unterwegs. Ganz normal ist dabei auch, dass die Chatfunktion von Lernprogrammen, Online-Game Anbietern oder sozialen Medien genutzt werden. 

Normalerweise würdest du dort auch nur mit Kindern oder Jugendlichen in deinem Alter chatten. Leider nutzen diese Möglichkeit auch manche kriminelle Erwachsene aus. Sie versuchen euer Vertrauen zu erlangen und stellen dann irgendwann unangenehme Fragen, fordern euch auf ihnen Nacktfotos zu senden oder wollen sich sogar mit euch treffen.

Martina Rautenberg erklärt Anna und euch, wie er euch vor solchen Menschen schützen könnt und warum bestimmte Inhalte im Internet oder in Chats nichts verloren haben.

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