Als die Polizisten eintrafen, stießen Sie auf einen 18-Jährigen, der sich unerlaubt Zutritt zur Wohnung verschaffte und sich widerstandlos festnehmen ließ. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass der junge Mann bereits am gleichen Tag gegen 15 Uhr und zuvor am 15. September (4 Uhr) in die gleiche Wohnung eingebrochen hatte.
Ein Richter beim Amtsgericht Duisburg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen den jungen Mann wegen des Verdachts des dreifachen Wohnungseinbruchsdiebstahls.
Das Kriminalkommissariat 14 hat die Ermittlungen zu den Taten aufgenommen.