250314-2: Schockanruf – Frau um Schmuck betrogen

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250314-2: Schockanruf – Frau um Schmuck betrogen
Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen an Fremde heraus
PLZ
Kerpen
Polizei Rhein-Erft-Kreis
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Polizei Rhein-Erft-Kreis

Mit einer dreisten Lüge haben Unbekannte eine Frau in Kerpen-Sindorf am Donnerstagabend (13. März) um Schmuck betrogen.

Die Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zu den Tätern oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen die Ermittler unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]rhein-erft-kreis[at]polizei[dot]nrw[dot]de) entgegen.

Ersten Erkenntnissen zufolge habe die Geschädigte gegen 18.30 Uhr einen Anruf erhalten. Die Anruferin habe behauptet, dass der Sohn der Geschädigten einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe. Nur durch die Zahlung einer hohen Kaution sei eine Inhaftierung ihres Sohnes abwendbar. Die Kerpenerin war durch die Lüge derart verängstigt, dass sie gegen 20 Uhr einem Unbekannten eine Tasche mit Schmuck in der Straße „Berliner Ring“ übergab, während sie weiter mit der Betrügerin telefonierte. Der Mann sei ungefähr zwischen 40 und 50 Jahren alt und circa 185 Zentimeter groß. Er habe schwarze Haare und zur Tatzeit dunkle Kleidung getragen. Laut Zeugenangaben sei der Unbekannte in einem weißen Fahrzeug unterwegs gewesen.

Als sich die Dame einem Bekannten anvertraute, bemerkte sie den Betrug und alarmierte die Polizei. Die hinzugerufenen Polizisten kümmerten sich um die geschockte Seniorin und fertigten eine Strafanzeige.

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis rät: Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus und bleiben Sie vorgetragenen Forderungen skeptisch. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich in Telefonaten nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese von der Telefonauskunft geben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall über den Notruf 110 an die Polizei. (jus) 

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In urgent cases: Police emergency number 110