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trauiges weinendes Mädchen
„Cybergrooming-Wenn Fremde online ein Kind ansprechen“
Elternabend im Februar
Die Eltern-Botschaft „Geh‘ nicht mit Fremden mit“ haben viele Kinder bereits gehört. Eltern
erklären ihren Kindern ausführlich wem man Haustüren öffnen oder zu wem man ins Auto
steigen darf. Aber was ist mit Verhaltensregeln „online“?
KPB WAF PÖA

Über 150 Eltern folgten der Einladung der Kriminalprävention und dem Netzwerk Medien des Kreises Warendorf und ließen sich diese Frage anlässlich des Safer Internet Days am 08.02.2022 beantworten. Im Rahmen eines Online Elternabends klärten Kriminalhauptkommissarin Sandra Bothe und Kriminaloberkommissarin Melanie Ossenbrink über das Phänomen „Cybergrooming-Wenn Fremde online ein Kind ansprechen“ auf. Tagtäglich nutzen Kinder und Jugendliche Möglichkeiten des Internets – in der Schule und in der Freizeit. Neben allen Vorteilen der weltweiten Vernetzung müssen aber auch mögliche Gefahren und Risiken, wie das Cybergrooming, thematisiert werden. Unter Cybergrooming versteht man das Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet durch Fremde mit dem Ziel des sexuellen Kontakts. Den Eltern wurde aufgezeigt, wie Strategien der Tatpersonen sind und wie sie sich und ihre Kinder vor derartigen Übergriffen schützen können. Mit Hilfe eines Videos wurde vorgeführt, was Täter mit Deep Fakes alles anstellen können. Unter Deep Fakes versteht man eine Technologie, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz Gesichter in Videos täuschend echt austauschen kann.

 

Was können Erziehungsberechtigte tun?

  • Sprechen Sie mit Ihren Kindern offen über die Gefahren im Internet. Erklären Sie Ihnen, dass in der digitalen Welt das Gegenüber nicht das sein muss, wofür es sich ausgibt.
  • Überprüfen Sie gemeinsam die Profileinstellungen der Online-Accounts und achten Sie auf die Einhaltung der Privatsphäre. Wenn Sie jetzt denken, dass weiß mein Nachwuchs doch besser als ich, dann lassen Sie es sich von Ihrem Kind erklären.
  • Vereinbaren Sie, dass in Chats keine Angaben zur Wohnanschrift oder Handynummern gemacht werden.
  • Besprechen Sie, wie sensibel das Versenden von Fotos und Videos sein kann.
  • Interessieren Sie sich für die digitalen Aktivitäten Ihres Kindes. Wenn Sie z.B. wissen möchten, mit wem sich Ihr Kind zum Eis essen in der Stadt verabredet, fragen Sie auch nach, mit wem es sich zum Online-Spiel verabredet. Vor allem weil Verabredungen online meist länger andauern, als das Eis essen offline.
  • Machen Sie deutlich, wie Ihr Kind sich verhalten soll, wenn es unangemessene Nachrichten bekommt. Kinder sind nie schuld daran, wenn sie im Netz belästigt werden. Die Person, die den Kontakt sucht, trägt die Verantwortung.

Im Ernstfall sind Eltern verständlicherweise häufig emotional stark betroffen.

Wir wollen dazu beitragen, genau für solche Fälle eine gewisse Handlungssicherheit hervorzurufen. Neben dem dringenden Appell der Anzeigenerstattung, wurden an dem Veranstaltungsabend Beratungsstellen vorgestellt, bei der die Kinder selbst oder ihre Familie in kritischen Situationen Hilfe in Anspruch nehmen können.

Wenn Sie mehr über Präventionshinweise für Erziehungsverantwortliche erfahren wollen, dann schauen Sie sich gerne die im rechten Bereich zum Download zur Verfügung gestellten Auflistungen an. Hier finden Sie Links zu hilfreichen Internetseiten rund um das Thema "Cybergrooming".

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